Die Gesetzliche Krankenversicherung
Etwa 90 Prozent der Bevölkerung in Deutschland ist in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Die gesetzliche Krankenversicherung ist dazu da, den Versicherten im Krankheitsfall abzusichern. Der monatliche Betrag wird vom Versicherten bezahlt. Dabei spielt es keine Rolle, ob dieser chronisch krank oder gesund ist, der Betrag richte sich ausschließen nach dem Verdienst des Einzelnen. So werden Personen, die bereits krank sind nicht noch zusätzlich belastet und das Risiko wird auf alle Versicherten verteilt. Die Gesetzliche Krankenversicherung kann keine Personen ablehnen, auch nicht, wenn diese bereits erkrankt sind. Dies führt zum Vorteil, dass diejenigen, die Einkommensschwach sind, ebenfalls versichert sind. Sollte der Versicherte sich für eine private Krankenkasse entscheiden, ist es später sehr schwer wieder in eine gesetzliche Krankenversicherung hereinzukommen. Der Rückgang kann nur erfolgen, wenn eine Arbeitslosigkeit oder sinkendes Gehalt besteht.
Jeder Versicherte kann in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert werden. Diese ist dazu verpflichtet, keine Ausnahmen zu machen. Darüber hinaus wird der Beitrag nicht nach dem Gesundheitszustand ermittelt, sondern nur nach dem Einkommen. Werdende Mütter genießen während der Schwangerschaft die vollen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Das geborene Kind ist bei den Eltern automatisch mitversichert. Bis zu einer gewissen Altersgrenze ist sind die Familien kostenlos versichert, wie beispielsweise minderjährige Kinder.
Jeder Versicherte einer gesetzlichen Krankenversicherung hat Anspruch auf Zahnärztliche und ärztliche Behandlung. Darüber hinaus gehört zu den Leistungen ein Krankenhausaufenthalt und die stationäre Aufenthalt, sowie meist eine Krankenhilfe bzw. eine Haushaltshilfe. In einigen Fällen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen auch eine künstliche Befruchtung oder eine Rehabilitation, die den Gesundheitszustand verbessern kann.
